Es gibt nur eine Schweiz
Text: Robert Schütz: Und genau daher wird es höchste Zeit die begrenzten Ressourcen zu schützen. Doch wie kann das gelingen, bei der rasant wachsenden Bevölkerungszahl und ohne den Anschluss an den internationalen Wettbewerb zu verlieren?
Text: Robert Schütz.
Publiziert im der Sonderbeilage Infrastruktur (Zürcher Tagesanzeiger)
Text: Robert Schütz: Seit dem 22. Juni 1979 ist das Schweizer Raumplanungsgesetz in der Grundkonzeption gleich geblieben. An den Planungszielen, den Planungsgrundsätzen und den Planungsinstrumenten hat sich nichts verändert. Hingegen wurden einige Regelungen, unter anderem in Bezug auf das Bauen ausserhalb der Bauzonen, mehrfach gelockert. Für die Schweiz hat sich viel verändert in diesen mehr als 30 Jahren: Die Bevölkerungszahl hat die 8-Millionengrenze erreicht; die Verkehrsinfrastruktur verlangte entsprechende Anpassungen und der Wettbewerb am globalen Markt ist härter geworden. Die einmalige Schweizer Landschaft wird durch diese Veränderungen mehr und mehr bedroht. Fazit: Es besteht dringend Handlungsbedarf.
Michel Matthey, Vizedirektor beim Amt für Raumentwicklung (ARE) erklärt hierzu: «Das Raumplanungsgesetz hat in vielen Punkten seine Stärken bewiesen. Es bedarf aber heute der Aktualisierung, um den neuen Herausforderungen der Raumentwicklung gerecht zu werden. »Der Umgang mit der Landschaft ist in der Verfassung verankert. Hier heisst es: «Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes. »
Ist die aktuelle Gesetzgebung zur Raumplanung noch adäquat?
Für eine Gruppe von engagierten Schweizer musste die Antwort zwangsläufig lauten: Die anhaltenden Entwicklungen und die reine Profitgier werden die begrenzten Flächen und Kulturlandschaften weiter schrumpfen lassen. Grund genug sich zu formieren und die nötigen Voraussetzungen für eine Volksinitiative gegen die Verfassung anzustreben. Nach der Einreichung von mehr als hunderttausend beglaubigten Unterschriften bestätigt die Bundeskanzlei am 27. August 2008 das Zustandekommen der Volksinitiative «Raum für Mensch und Natur», besser bekannt als Landschaftsinitiative. Neben der Forderung nach geordneter Besiedlung und der Trennung von Baugebieten und Nichtbaugebieten lautet das Hauptanliegen: Die Gesamtfläche der Bauzonen darf sich in den nächsten 20 Jahren nicht vergrössern.
»Das Raumplanungsgesetz bedarf heute der Aktualisierung. (Michel Matthey)
Was war der Auslöser der Initiative, nachdem das Problem der Zersiedlung schon lange besteht? Marcus Ulber, Geschäftsführer der Landschaftsinitiative, erinnert sich: «Statt bestehende Industriegebiete zu nutzen, bot der Kanton Freiburg 2004 einem amerikanischen Biotechnologieunternehmen aus finanziellen Interessen in Galmiz ein riesiges Areal mitten im Landwirtschaftsgebiet des Grossen Moos für eine neue Niederlassung an. Das hat das Fass zum Überlaufen gebracht.
Die Landschaftsinitiative verlangte eine Änderung der Bundesverfassung. Woraufhin die Regierung ihrerseits einen indirekten Gegenvorschlag präsentierte, der im Gegensatz zum direkten Gegenvorschlag nicht die Verfassung betrifft, sondern auf das Raumplanungsgesetz abzielt. Am 15. Juni dieses Jahres verabschieden derNational- und der Ständerat den Gegenvorschlag und empfehlen die Landschaftsinitiative zur Ablehnung. Deren Initianden ihrerseits billigen die vorgelegte Revision und ziehen die Initiative bedingt zurück. Bedingt heisst, der Rückzug ist an die Bedingung gekoppelt, dass der Gegenvorschlag auch tatsächlich in Kraft tritt. Und genau das steht noch in den Sternen. Denn bis am 4. Oktober läuft die Referendumsfrist zur Einreichung von mindestens fünfzigtausend Unterschriften gegen die Revision des Raumplanungsgesetzes. Allen voran der Schweizer Gewerbeverband (SGV) und die SVP. In einer Medienmitteilung vom 26. Juni 2012 heisst es seitens des Schweizer Gewerbeverbandes: «Alle diese bodenrechtlich fragwürdigen und eigentumsfeindlichen Zwangsmassnahmen werden zu einer weiteren Verknappung von Bauland führen und damit die Immobilienpreise und auch das Wohnen verteuern. » Würde der Gegenvorschlag vom Volk akzeptiert und nicht an der Urne gekippt, so wäre der Landschaftsinitiative zumindest ein Teilerfolg gelungen. Marcus Ulber von der Landschaftsinitiative ist optimistisch. Doch auch der Gewerbeverein und die SVP sehen nach wie vor eine Chance ihre Interessen zu realisieren. Wenn es bei einer eventuellen Volksabstimmung auch wieder zwei Möglichkeiten gibt, so sollte man dennoch berücksichtigen: Die Schweiz gibt es nur einmal
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